Die Bundesregierung und die Regierungen der Länder haben am 28.10.2020 neue Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie getroffen. Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören auch Ballettstudios. Die Massnahmen treten ab dem 2.11.2020 in Kraft und gelten hoffentlich nur bis Ende November.
Der Unterricht findet natürlich weiterhin, wenn auch in anderer Form, statt.
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